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   BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70   

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https://dejure.org/1972,873
BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70 (https://dejure.org/1972,873)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1972 - IV C 74.70 (https://dejure.org/1972,873)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1972 - IV C 74.70 (https://dejure.org/1972,873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag für den Bau einer Straße - Unentgeltliche Übernahme einer Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der unentgeltlichen Übergabe einer unfertigen Unternehmerstraße auf den Erschließungsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1972, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70
    Der erkennende Senat hat auch unentgeltliche Grundstücksabtretungen als ein solches Geschenk beurteilt und den abtretenden Grundstückseigentümer für verpflichtet erklärt, sich später an den durch anderweiten entgeltlichen Grundstückserwerb entstandenen Kosten zu beteiligen, wie sich aus dem Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - (DVBl. 1971, 508) ergibt.
  • BVerwG, 28.01.1965 - II C 89.62

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung einer behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70
    (Vgl. hierzu Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - in Buchholz 234, § 7 G 131 Nr. 51 [S. 189]; Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG II C 89.62 - in Buchholz 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 13 [S. 26].) Es widerspräche übrigens der Lebenserfahrung, davon auszugehen, daß die Gemeinden stets nur fertig hergestellte Straßen übernommen haben.
  • BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57

    Versorgungsansprüche überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70
    (Vgl. hierzu Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - in Buchholz 234, § 7 G 131 Nr. 51 [S. 189]; Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG II C 89.62 - in Buchholz 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 13 [S. 26].) Es widerspräche übrigens der Lebenserfahrung, davon auszugehen, daß die Gemeinden stets nur fertig hergestellte Straßen übernommen haben.
  • VG Frankfurt/Oder, 05.04.2011 - 3 K 1331/05

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages; Anrechnung auf

    Das ist hier indessen nicht geschehen, und das Gesetz bietet keine Rechtsgrundlage, einen solchen Ausgleich nachträglich vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1972 - IV C 74.70, zitiert nach juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08

    Erhebung von Vorausleistungen bei nichtigem Erschließungsvertrag, bei Zahlungen

    Denn die Regelung setzt voraus, dass nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Kosten der Übernahme, insbesondere also der dem Ausbauunternehmer gezahlte Preis, als Erschließungsaufwand umgelegt werden (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1972 - IV C 74.70 -, juris; Driehaus a.a.O. § 13 RN 80; vgl. auch die von der Antragstellerin zu 1) angeführten obergerichtlichen Entscheidungen, insbesondere des Urteils des OVG Münster vom 17. Mai 1984 - 3 A 2691/82 -, NVwZ 1986, S. 500).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08

    Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer bei Insolvenz des

    Denn die Regelung setzt voraus, dass nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Kosten der Übernahme, insbesondere also der dem Ausbauunternehmer gezahlte Preis, als Erschließungsaufwand umgelegt werden (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1972 - IV C 74.70 -, juris; Driehaus a.a.O. § 13 RN 80; vgl. auch Urteil des OVG Münster vom 17. Mai 1984 - 3 A 2691/82 -, NVwZ 1986, S. 500).
  • VG Potsdam, 01.08.2008 - 12 L 71/08

    Erschließungsbeitrag für vom Grundstückseigentümer bereits teilweise selbst

    Nur dann kann es zu einer Doppelbelastung kommen, deren Eintritt die Vorschrift verhindern will (Ernst in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB, § 129, Rdnr. 28 und 29; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 17.05.1984 - 3 A 2691/82 - und BVerwG, Urteil vom 04.02.1972 - IV C 74.70 -, zitiert nach juris).
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